Vortrag zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Viele Menschen sind der Meinung, dass ihre Angelegenheiten im Falle einer schweren Erkrankung automatisch von nahen Angehörigen wahrgenommen werden können, wenn sie hierzu selbst krankheitsbedingt nicht mehr in Lage sind. Das ist ein Irrtum. Liegt keine Vollmacht vor, wird das Betreuungsgericht in diesem Fall als rechtlichen Vertreter einen Betreuer bestimmen, der nicht zwingend zum Kreis der Familie gehören muss.

Wenn rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, entfällt der Einfluss von außen nahezu. In einer Betreuungsverfügung kann für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt, z. B. festgelegt werden, wer durch das Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Die Patientenverfügung eröffnet u. a. die Möglichkeit, Wünsche bei einer erforderlichen medizinischen Behandlung niederzulegen.

In unseren Veranstaltungen bieten wir Ihnen detaillierte Informationen hierzu an.

Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter der Telefonnummer 34 03 140 bei uns an, da die Platzzahl begrenzt ist.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Veranstalter: Deutsches Rotes Kreuz – Referat Betreuungsrecht
Veranstaltungsort:
Betreuungszentrum , Wachmannstraße 9, 28209 Bremen
Datum: Mittwoch, 20.03.2024, 15:30 bis 17:00 Uhr

Anmeldung: telefonisch unter 0421/3403-140.

weitere Informationen

Weitere Informationen zum Referat Betreuungsrecht erhalten Sie auf unserer Internetseite

Referat Betreuungsrecht