Betrieblicher Suchtkrankenhelfer (BSKH)
Die Aufgaben des Betrieblichen Suchtkrankenhelfers beim DRK Kreisverband Bremen übernimmt Salime Bezzaz. Er kennt das Deutsche Rote Kreuz in Bremen gut, denn er ist seit mehr als 30 Jahren als Notfallsanitäter im Einsatz. Bezzaz ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Der Suchtkrankenhelfer ist für die Suchtprävention zuständig. Er unterstützt suchtgefährdete oder suchtkranke Beschäftigte.
Grundlage für diese Aufgabe ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Das DRK Kreisverband Bremen verfügt über eine Betriebsvereinbarung, um gegenüber suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten angemessen zu reagieren und ihnen rechtzeitig Hilfsangebote zu unterbreiten. Ein solches Vorgehen trägt dazu bei, die Gesundheit aller Beschäftigten zu erhalten, Störungen am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Als Betrieblicher Suchtkrankenhelfer handelt Salime Bezzaz im Auftrag des Deutschen Roten Kreuzes, ist jedoch nicht weisungsgebunden und unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Hintergrundwissen zu Suchtkrankheiten
Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch und anderes suchtbedingtes Verhalten führen zu gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen, die sich in allen Lebensbereichen negativ auswirken.
Abhängigkeit von Suchtmitteln und anderes suchtbedingtes Verhalten sind nicht eine Frage von Willensschwäche, sondern sind Krankheiten, die fachkundiger Behandlung bedürfen.
Suchtgefährdungen sind in allen gesellschaftlichen Schichten, in allen Altersgruppen und bei allen Geschlechtern anzutreffen.
Abhängigkeitserkrankungen entwickeln sich allmählich und werden oft erst wahrgenommen, wenn bereits psychische, physische und soziale Folgen sichtbar werden. Frühzeitige und konsequente Intervention bei ersten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz gehören zu den wirksamsten Schritten zur Vorbeugung und zur konstruktiven Lösung von Suchtproblemen.
Suchtgefährdung und -abhängigkeit geht häufig auf Seiten der Betroffenen einher mit Verhaltensweisen des Verheimlichens, Verleugnens oder Bagatellisierens. Die Personen im persönlichen oder beruflichen Umfeld unterstützen dieses Verhalten aus mangelndem Wissen, eigener Unsicherheit, falsch verstandener Solidarität oder zum Schutz des guten Rufes der Organisation. Dagegen fordert verantwortliches und sachgerechtes Handeln bei Suchtgefährdung einen offenen und ehrlichen Umgang mit den Auffälligkeiten sowie die Ansprache durch die Personalverantwortlichen.