Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)
Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese Befähigung erschließt sich aus grundlegenden medizinischen Kenntnissen (diese werden im Semnar vermittelt) und der Einweisung durch eine durch das Gesundheitsamt Bremen autorisierte Person.
Inhalt
- theoretische Grundlagen, wie Rechtsgrundlage, Arbeitsschutz, Anatomie von Nase und Rachen, Ablauf des Verfahrens
- Angeleitetes Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung
- Im praktischen Teil wird der Abstrich geübt
Im Anschluss erhalten Sie weitere Hinweise für die Durchführung der Schnelltests. Zudem erhalten Sie ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an der Einweisung bestätigt.
Zeit: 2 Zeitstunden
Kosten: €65,- inkl. Schnelltest und PSA für die Dauer der Schulung
Bitte beachten
Teilnahmevoraussetzung ist 2G+ (vollständiger Impfschutz bzw. Genesen)
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen besteht mit sofortiger Wirkung in den Lehrgängen eine FFP2-Maskenpflicht!
Die 1,50 m Abstand natürlich weiterhin Bestand.
- Im praktischen Teil wird der tiefe Nasen-Rachen-Abstrich geübt
- Dieses ist keine PCR-Schulung
- Diese Schulung wird nicht online angeboten
- Sie dürfen danach im beruflichen Umfeld testen und Bescheinigungen ausstellen (Musterbescheinigung)
- Sie dürfen mit dieser Schulung in einem Testzentrum arbeiten
Termine und Anmeldung
Hier gelangen Sie direkt zum
Lehrgangsort
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.