Wohngruppe Friesenstrasse

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DRK-Jugendhilfe-Wohngruppe_Buntentor-1024x683 Wohngruppe Friesenstrasse © hurricanehank - fotolia.com
Wohngruppe Buntentor

In dieser Wohngruppe bieten wir für bis zu vier Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr ein Wohntraining mit Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit.

Die Wohngruppe Friesenstraße ist ein Angebot für junge Menschen ab 16 Jahren, die sich auf ein selbständiges Leben vorbereiten wollen und dafür noch Unterstützung benötigen. Die Wohngruppe befindet sich im beliebten Bremer Steintorviertel in einem Altbremer Haus. Durch die zentrale Lage und gute Verkehrsanbindung bieten sich hier vielfältige Möglichkeiten für Schule, Sport, Freizeit und Kultur.

Das Haus verfügt über drei Wohneinheiten auf drei Stockwerken. Auf jeder Etage gibt es neben Wohnzimmern jeweils eine Küche und ein Bad zur gemeinschaftlichen Nutzung. Die von den Jugendlichen bewohnten Zimmer können beim Einzug selbst mitgestaltet werden. Von voll möbliert bis hin zu einzelnen selbst mitgebrachten Möbeln ist alles denkbar. Im Haus befinden sich zudem eine Waschküche mit Waschmaschine, ein großer Gemeinschaftsbereich mit Küche für Gruppenangebote sowie ein Büroraum.
Die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln etc. wird von den jungen Menschen selbst übernommen. Dazu wird in der Regel wöchentlich ein Selbstverpflegungsgeld ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Bewohner*innen Taschengeld und Bekleidungsgeld nach den Bremer Richtlinien.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre, die mit unterschiedlichen Problemen zuhause nicht mehr zurechtkommen. Gründe sind Schulvermeidungsproblematik, starke Strukturdefizite sowie traumatische biographische Erlebnisse etc.  Diese Wohngruppe ist auf eine Verselbständigung ausgelegt. Alltagsorientierte Standards wie selbständiges Aufstehen und regelmäßiger Schulbesuch sollten grundlegend vorhanden sein, so dass sie im Rahmen dieses Wohnsettings weiter trainiert und verinnerlicht werden können.

Die Jugendlichen erhalten in allen relevanten Lebensthemen angemessene Unterstützung und Förderung, sollen sich jedoch ausprobieren und eigene Erfahrungen sammeln können.
Grundsätzlich zeigen wir uns offen für die aktuelle Lebenssituation der Jugendlichen. Beim gemeinsamen „Kennenlernen“ beraten wir, ob diese im Kontext der bestehenden  Wohngruppe angemessen bearbeitet werden kann.

Pädagogische Zielsetzung

In der Wohngruppe wird die Persönlichkeitsentwicklung der bei uns lebenden jungen Menschen je nach vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen gefördert. Insgesamt sollen sie die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben in Eigenverantwortung erwerben, mit Rücksicht auf die Grenzen ihrer Mitmenschen.

Vermittelt werden soziale Kompetenzen, lebenspraktische Fähigkeiten, Reflexionsvermögen, Orientierung in der Gesellschaft und die Entwicklung persönlicher Perspektiven. Sowohl die Sozialraumorientierung als auch die soziale Kontakt- und Bindungsfähigkeit sollen gefördert werden.

Methodik

Wir arbeiten nach einem systemisch-lösungsorientierten Ansatz, der sich eng an den persönlichen Entwicklungsstand und Leistungsniveau der betreuten jungen Menschen anpasst. Unsere konkrete pädagogische Zielstellung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen. Wir erarbeiten mit den Jugendlichen ihre Ressourcen und entwickeln mit ihnen Handlungsstrategien, wie sie ihre Potentiale abrufen und angemessen umsetzen können.

Pädagogischer Ansatz

Unser Betreuungsangebot zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass wir die Jugendlichen dabei begleiten, Hindernisse oder schwierige Situationen anzunehmen und helfen, diese angemessen zu bewältigen. Wir sehen uns als Begleiter der Jugendlichen bei deren Zielen. Wenn gewünscht, halten wir Kontakt zur Herkunftsfamilie, können aber auch verstehen, wenn der junge Mensch dieses erst einmal ablehnt.

Wir versuchen die jungen Menschen dort abzuholen, wo sie stehen und möchten sie auf ihrem Weg ins eigenverantwortliche Leben begleiten.
In der Regel findet die Betreuung tagsüber von 10 Uhr bis 21 Uhr statt. In der übrigen Zeit gibt es eine Rund- um- die-Uhr-Erreichbarkeit.  Für eventuell notwendige individuelle Betreuung, z.B. bei der Vermittlung einer Tagesstruktur oder um „schulmüde“ junge Menschen zum morgendlichen Schulbesuch zu motivieren, stehen die Betreuer*innen auch zu anderen Zeiten vor Ort zur Verfügung.

Gesetzliche Grundlage

SGB VIII §§ 27, 34, 35, 35a, 36, 41

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