Kurse2024-07-03T15:07:31+02:00

Erste Hilfe

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Erste Hilfe im Betrieb

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln u.a. die Vorhaltung und Qualifizierung von Ersthelfern in Betrieben.

Ausbildung / Fortbildung

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfende auszubilden.

Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben, Schulen, Im Straßenverkehr, zu Hause oder in der Freizeit, ist es erforderlich, dass möglichst viele Menschen sich in Erster Hilfe ausbilden lassen. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, um sowohl in lebensbedrohlichen, als auch in alltäglichen Situationen ohne fachliche Vorkenntnisse helfen zu können.

„Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf

Lehrgangsinhalte:

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Allgemeine Maßnahmen der Hilfe
  • Umgang mit Verbandmaterialien
  • starke Blutung
  • Verbrennungen, Verätzungen
  • Schlaganfall, Herzerkrankungen
  • Helmabnahme beim bewusstlosen Zweiradfahrer
  • Knochenbrüche
  • Vergiftungen
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand
  • sehr viele praktische Übungen

Die nach der Teilnahme ausgehändigte Bescheinigung können Sie u. a.

  • für den Erwerb der Fahrerlaubnis (alle Führerscheinklassen)
  • für angehende Lehrkräfte vor Antritt des Referendariats
  • für die ärztliche Vorprüfung (Physikum der Medizinstudenten Gn)
  • für den Erwerb der Übungsleiterlizenz Gn
  • MA in Schulen und KiTas wählen bitte dieses Lehrgangsformat
    Gn=Geschlechtsneutral
  • als Ersthelfender Gn im Betrieb (Bitte Hinweise BGN, BGW, UK Bremen beachten)

und viele andere Aufgaben und Funktionen verwenden.

Der Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten und wird sowohl an Wochenenden, als auch in der Woche angeboten.

Die Kosten betragen bei Selbstzahlenden €60,-

Termine und Anmeldung -> Rote Schaltflächen

Wichtige Info für Mitgliedsbetriebe der BGN2022-03-14T14:23:10+01:00

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN müssen für die Erste Hilfe Ausbildung von Ersthelfern im Betrieb das spezielle Anmeldeformular der BGN dort direkt anfordern. Ersthelferausbildung | BGN
Das einheitliche Formular der übrigen BG können wir leider dort nicht abrechnen und müssten die Kosten ansonsten bar einfordern.

Information für Mitglieder der BGW2022-04-26T10:19:36+02:00

Komfortables Online-Abrechnungsverfahren

Die BGW stellt ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus-und Fortbildungen in Erster Hilfe für die betrieblichen Ersthelfer um.
Zum Jahresende 2017 erfahren Sie sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfenden übernimmt. Ab dann ist immer eine Kostenzusage vor der Schulung einzuholen. Das Online-Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Sie können sich dann gleich die ausgefüllte Teilnehmerliste, die Sie der Ausbildungsorganisation vorlegen, ausdrucken.
Außerdem benötigen Sie Ihre 10-stellige Betriebsstättennummer oder Mitgliedsnummer bei der BGW.

Erste Hilfe – bgw-online

Ausnahmen

1. Personen mit medizinischer Qualifikation
Seit Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist in dieser Grundlagen-Vorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen oder Ersthelfer eingesetzt werden können, ohne dass sie eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für Erste-Hilfe-Ausbildung.

Die DGUV Regel 100-001 präzisiert wie folgt, bei welchem Personenkreis Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört:

  • Personen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere
    • Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter,
    • Rettungsassistentinnen/-assistenten
  • Berufe des Gesundheitswesens sind insbesondere
    • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –Kinderkrankenpfleger
    • Hebammen und Entbindungshelfer
    • Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. –helfer
    • Altenpflegerinnen bzw. –pfleger
    • Medizinische Fachangestellte
    • Masseurinnen und Masseure
    • medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
    • Physiotherapeutinnen und –therapeuten
    • Heilerziehungspflegerinnen und – pfleger
    • Orthoptistinnen und Orthoptisten
    • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
    • Fachangestellte für Bäderbetriebe

Sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Schulungen/Fortbildungen besuchen. Ein Nachweis darüber hat vorzuliegen. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung.

2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen. Die BGW übernimmt weder die Kosten für die Erste-Hilfe Ausbildung noch für die Fortbildung in Erster Hilfe.

3. Sollen die Erste-Hilfe-Ausbildung oder die Erste-Hilfe-Fortbildung im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich.

4. Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden (z.B. Forderung des MDK) werden nicht von der BGW übernommen.

5. Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung für Praktikanten, Aushilfen, ehrenamtlich Tätige, geringfügig Beschäftigte sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr werden nicht von der BGW übernommen.

Haben Sie noch Fragen?

Viele Antworten bieten Ihnen unsere FAQ. Oder nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns telefonisch unter der (040) 202 07 – 48 39 oder per E-Mail.

Wichtige Info für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Bremen2024-05-17T11:13:16+02:00

Regelungen für die Kostenübernahme

  • Für Verwaltungen beziehungsweise sonstige Mitgliedsbetriebe trägt die UK Bremen die Kosten der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten (außer für Beamtinnen und Beamte), die zur Sicherstellung einer ausreichend verfügbaren Anzahl von Ersthelfern notwendig ist.
  • Für Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen werden von der UK Bremen alle zwei Jahre die Kosten für den Fortbildungskurs übernommen.
  • Für Lehrkräfte der Schulen trägt die UK Bremen alle drei Jahre die Kosten.
  • Kosten für eine Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung können leider nicht übernommen werden, wenn die Personen folgenden Gruppen angehören: Personen mit sanitätsdienstlicher / rettungsdienstlicher Qualifikation insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Berufe des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelfer, Medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Schwesternhelfer, Pflegediensthelfer, Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte.

Verfahren / Ablauf

Wenn Sie in einem Verwaltungsbetrieb, einer Kita / Schule oder einem sonstigen Mitgliedsbetrieb beschäftigt sind und einen Erste-Hilfe-Kurs belegen möchten, wenden Sie sich zunächst an die UK Bremen. Auf Antrag erhalten Sie von uns Ausbildungsgutscheine. Das Antragsformular finden Sie hier. Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir übersenden Ihnen umgehend für jeden Teilnehmer aus Ihrem Hause Gutscheine mit deren Namen, die Sie bei einer der genannten Erste-Hilfe-Organisationen einlösen können und bei Kursbeginn bitte beim Seminarleiter abgeben. Die Erste-Hilfe-Organisation rechnet direkt mit uns ab. Für Sie entstehen keine weiteren Aufwendungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur für Teilnehmer die Ausbildungskosten übernehmen können, für die ein Ausbildungsgutschein vorliegt.

Website der UK Bremen Fachbereich Prävention

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Inhouse Lehrgänge

Sehr gerne führen wir für sie und ihre Mitarbeitenden auch Lehrgänge in ihren Liegenschaften durch.

Die dann genutzten Räume müssen den Anforderungen der DGUV entsprechen.

„Für die Lehrgänge müssen geeignete Räume, Einrichtungen und Unterrichtsmittel vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichende Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. “ (Siehe Abschnitt 3.1 der Anlage 2 zu §26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie Voraussetzungen der Arbeitsstättenverordnung)

Folgende Bedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen:

  • Ab 01.01.2024 fallen zusätzlich Kosten bei der Durchführung in Ihren Räumlichkeiten an, die nicht durch die BG übernommen werden, diese Kosten werden Ihnen gesondert mitgeteilt.
  • Der Raum, in dem der Lehrgang stattfindet sollte 4 m² pro Person zzgl. ausreichend Platz für praktische Übungen aufweisen und muss störungsfrei sein.
  • Flipchart, Pinnwand, Beamer und Leinwand wären wünschenswert
  • Die Anzahl der TN bei einem Erste Hilfe Lehrgang ist auf 15 begrenzt.
  • Die Abrechnung der TN-Gebühren erfolgt dabei in der Regel über die Berufsgenossenschaft.
  • ab 01.01.2024 werden dem Unternehmen die Kosten, die durch die An- und Abfahrt und die damit verbundenen Personalkosten in Rechnung gestellt.
  • 12 TN werden auf jeden Fall abrechnet. siehe auch: info-mitglied.pdf (dguv.de)
  • Bei 6-11 TN würden wir Ihnen die Differenz zu 12 mit jeweils €50,- (ab 1.1.2024 €60,-) in Rechnung stellen.
  • Unter 6 TN führen wir keinen Lehrgang durch.
  • Sollten bei Veranstaltungsbeginn weder die Rahmenbedingungen noch die Mindestanzahl an TN erreicht sein, wird der Lehrgang nicht durchgeführt , Ihnen aber komplett in Rechnung gestellt.

Informationen zum Coronavirus

Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests und das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung entfällt, wird aber empfohlen.

Unser Lehrgangsort

Bremen-Hastedt

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e. V.
Hastedter Heerstr. 250
28207 Bremen

BSAG Straßenbahnen der Linien 2 und 10, Haltestelle Malerstraße
BSAG Busse der Linien 40 / 41 bzw. VBN 730 / 740 Haltestelle Föhrenstraße

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