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Bundestag ändert Transfusionsgesetz

Veröffentlicht am: 17.03.2023

Am 16.03. entschied der Bundestag das bestehende Transfusionsgesetz zu ändern.

Unter anderem:

  • entfallen die Unterscheidungskriterien zwischen heterosexuellen Blutspendenden und Blutspendenden mit MSM-Hintergrund. Zukünftig wird für eine Rückstellung ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung berücksichtigt.
  • wird die bestehende Altersgrenze für Blutspende aufgehoben.
  • werden telemedizinische Verfahren zur Spenderzulassung ermöglicht.

Die Gesetzesänderung soll zum 01.04.23 in Kraft treten. Für Umsetzung wurde eine Frist von 4 Monaten benannt.

Bei Medienanfragen wenden Sie sich bitte an den Blutspendedienst der Landesverbände:

Ansprechpartner:

Markus Baulke
Hauptabteilungsleiter
Blutspenderwerbung & Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49 5041 772 – 540
E-Mail markus.baulke@bsd-nstob.de
Internet www.blutspende-leben.de

Bei Fragen

Blutspendedienst NSTOB

Servicehotline
Tel: 0800 11 949 11

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