Im Vordergrund steht die individuelle, bedarfsgerechte Begleitung, Förderung und Beratung des jungen Menschen in den jeweiligen Verselbständigungs- und Abnabelungsprozessen.
In den ersten sechs Monaten findet eine Eingewöhnungsphase mit erhöhtem Stundenumfang (BW Pauschale IV) statt. Der junge Mensch soll sich stabilisieren und „ankommen“ in seinem neuen Umfeld. Eine Anamnese der Lebens- und Familiensituation des jungen Menschen wird erstellt. Ein wichtiges Ziel ist es eine vertrauensvolle und wertschätzende Arbeitsbeziehung aufzubauen. Wir verstehen uns als parteilicher Mittler zwischen dem jungen Menschen und den sozialen und gesellschaftlichen Ansprüchen, die an ihn gestellt werden. Wertschätzung, Empathie, Offenheit, Sachlichkeit, Kontinuität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit sind wichtige Merkmale für ein gelingendes Miteinander.
Die Treffen finden vorrangig in der WG statt und werden individuell mit dem jungen Menschen abgesprochen. Er bekommt eine intensive Unterstützung bei der Haushaltsführung und in der Budgetverwaltung. Bei Bedarf können auch zwei Kontakte am Tag stattfinden z.B. morgens Wecken und nachmittags Freizeitgestaltung.
In Krisenzeiten steht dem jungen Menschen die Bezugsbetreuer_in zur Verfügung. Auf Gefühle und Bedürfnisse des zu Betreuenden soll reagiert und eingegangen werden. Eine Anleitung zum konstruktiven Umgang mit Anforderungen und Problemsituationen findet statt.
Ist diese Betreuungsphase abgeschlossen, wird der Stundenumfang in BW Pauschale III umgewandelt. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Ziele und Betreuungsschwerpunkte reflektiert und fortgeschrieben.
Ist der junge Mensch in seiner Persönlichkeit, in seinen sozialen Fähigkeiten, in der Haushaltsführung und in seiner Alltagsorganisation soweit stabilisiert, geht es in die dritte Betreuungsphase und damit in den Übergang in die eigene Wohnung. Die Bezugsbetreuer_in ist weiterhin bis zur Beendigung der Jugendhilfe zuständig.