Förderung in Hort und Grundschulen

Die Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren sind neugierig und wollen gemeinsam „die Welt“ entdecken. Sie wollen Fragen stellen, Zusammenhänge erkennen, schreiben, lesen und rechnen lernen. Sie wollen mitbestimmen, sich mit anderen messen, sich aber auch zurückziehen können. Kinder wollen Unabhängigkeit beweisen, benötigen aber auch Fürsorge, Empathie und Schutz.

Nicht alle Kinder können äußern, was sie brauchen:

  • Manche zeigen durch Wut oder Zurückgezogenheit, dass sich ihre Welt nicht im Gleichgewicht befindet und ihre Bedürfnisse meist unerfüllt bleiben. Sie benötigen möglicherweise Unterstützung in Schule und Hort.
  • Manche Kinder, mit einer verzögerten Entwicklung oder angeborenen Beeinträchtigung benötigen Unterstützung in ihrer Aktivität und Teilhabe.

Im Rahmen der Integrativen Hilfen lernen die Kinder in einer sozialen Gemeinschaft, wie sie ihre Ziele besser und zunehmend eigenständig erreichen können.

Integrativen Hilfen im Hort

Die Förderung erfolgt während des Hortalltages. Je nach individuellem Bedarf werden die Kinder durch die Integrationsfachkraft begleitet, wenn sie aus der Schule kommen, beim Mittagessen, bei den Hausaufgaben und den Freizeitaktivitäten. Durch gezielte Förderangebote in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Kognition, Sprache sowie sozialen und lebenspraktischen Fähig- und Fertigkeiten und eine vertrauensvolle Beziehung erleben Kinder ihre Stärken, Fähigkeiten und Ressourcen.

Der Antrag

Die Sorgeberechtigten stellen zusammen mit der Kita-Leitung einen Antrag auf Förderung im Hort.

Bei allen Schritten werden die Sorgeberechtigten durch die pädagogischen Fachkräfte des Hortes und durch die Kita-Leitung begleitet.

Förderung an Grundschulen (Hilfen zur Erziehung – HzE)

Die Förderung findet im Schulalltag durch die Integrationsfachkraft statt und ist am Bedarf des Kindes ausgerichtet:

  • Begleitung und Unterstützung
    • Lernen in Einzelsituationen oder in Kleingruppen.

Die Dynamik innerhalb eines Klassenverbundes stellt eine hohe Anforderung für jedes einzelne Kind dar. Einige Kinder benötigen eine Begleitung im sozialen Umgang miteinander. Ziel ist, Lerninhalte kleinschrittig zu vermitteln, sowie die soziale Teilhabe am Klassengeschehen zu gewährleisten. Die enge Zusammenarbeit der Integrationsfachkraft mit den Lehrkräften und anderen Fachkräften und insbesondere mit den Sorgeberechtigten ist von hoher Bedeutung.

Der Antrag

Die Sorgeberechtigten werden in der Schule über die Maßnahme informiert und stellen einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim Sozialdienst Junge Menschen. Es folgt eine gemeinsame Hilfeplanung zwischen dem Sozialdienst Junge Menschen, den Sorgeberechtigen und der Integrationsfachkraft des DRK.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie gerne persönlich mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.