Am 16.03. entschied der Bundestag das bestehende Transfusionsgesetz zu ändern.
Unter anderem:
- entfallen die Unterscheidungskriterien zwischen heterosexuellen Blutspendenden und Blutspendenden mit MSM-Hintergrund. Zukünftig wird für eine Rückstellung ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung berücksichtigt.
- wird die bestehende Altersgrenze für Blutspende aufgehoben.
- werden telemedizinische Verfahren zur Spenderzulassung ermöglicht.
Die Gesetzesänderung soll zum 01.04.23 in Kraft treten. Für Umsetzung wurde eine Frist von 4 Monaten benannt.
Bei Medienanfragen wenden Sie sich bitte an den Blutspendedienst der Landesverbände:
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Markus Baulke
Hauptabteilungsleiter
Blutspenderwerbung & Öffentlichkeitsarbeit
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