Gleichstellungsbeauftragte
Was macht eigentlich die Gleichstellungsbeauftragte?
Als Gleichstellungsbeauftrage ist Frau Grotjahn Ansprechpartnerin bei allen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, bei Klärungsbedarf im Zusammenhang mit sexuellen Belästigungen/Übergriffen, sowie bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gehen aus dem Allgemeinem Gleichstellungsgesetz (AGG) hervor.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, aufgrund des Alters oder der sexuellen Identität.
Beim DRK Kreisverband Bremen werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zusätzlich in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Mit dem Betriebsrat gibt es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.
Haben Sie Fragen oder ein Anliegen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Bettina Grotjahn.